Jagderlebnisse - geboren aus Leidenschaft

Grundregeln zur Handhabung von Feuerwaffen

  • Eine Jagdfeuerwaffe muss vor Gebrauch immer kontrolliert werden, ob sie nicht geladen ist, ob in dessen Gewehrlauf kein fremder Körper geraten ist, bzw. ob der Abzugsbügel nicht aufgezogen ist.
  • Geladene Jagdfeuerwaffen sind während der Jagd gesichert, auf der Schulter, mit dem Gewehrlauf nach oben oder in der Hand zu tragen.
  • Jagdfeuerwaffen sind immer so zu handhaben, dass sie selbst beim spontanen Entladen keine Verletzung oder Vermögensschäden verursachen können.
  • Die Jagdwaffe darf nur unmittelbar vor Schussabgabe in Feuerbereitschaft bzw. bei Kugelfeuerwaffen der Abzugsbügel in beschleunigten Zustand gebracht werden.
  • Bleibt der Schuss aus, ist die Jagdfeuerwaffe umgehend zu sichern, bzw. der Beschleuniger der Jagdfeuerwaffe zu entschärfen.
  • Es ist strikt verboten, mit dem Gewehr auf das zwischen den Treibern hervorbrechende bzw. zwischen den Linien der Jäger durchlaufende Wild zu zielen.
  • Es ist verboten, Jagdwaffen unbeaufsichtigt liegen zu lassen.