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Beurteilung und Lieferung von Trophäen

 

1. Trophäenbewertung

Die Geweihe von Rothirsch- und Damhirschbullen wie auch vom Reh- und Mufflonböcken müssen über eine Länge von 160 mm einer Überprüfung unterzogen werden und werden gegen Entgelt bewertet. Die Jagdbehörde überreicht dem Jäger für eine Trophäe, die vorschriftsgemäß erlegt worden ist und die Prämierungsgrenze erreicht hat, eine Urkunde und eine Medaille.

 

                                                                Medaille und CIC-Punkte

                                 Gold               Silber           Bronze         National Wert

Rotwild                     210 -          190 – 209,9   170 – 189,9              260 -

Damwild                  180 -          170 – 179,9   160 – 169,9              220 -

Mufflon                    205 -           195 – 204,9   185 – 149,9              240 -

Wildschwein           120 -          115 – 119,9   110 – 114,9               150 -

Reh                            130 -          115 – 129,9   105 – 114,9               210 -               

 

Bei der Ausführung der Trophäe über die Landesgrenzen sind der Bewertungsschein wie auch die Rechnung der zuständigen Kontrollbehörde vorzulegen.

 

2. Ausführung einer Trophäe

In EU-Länder:

  • Rechnung im Original
  • Bewertungsschein
  • Ausführungsgenehmigung

Außer EU:

  • Rechnung im Original
  • Zollerklärung
  • Veterinärärztliches Attest
  • Bewertungsschein
  • Ausführungsgenehmigung