Beurteilung und Lieferung von Trophäen
1. Trophäenbewertung
Die Geweihe von Rothirsch- und Damhirschbullen wie auch vom Reh- und Mufflonböcken müssen über eine Länge von 160 mm einer Überprüfung unterzogen werden und werden gegen Entgelt bewertet. Die Jagdbehörde überreicht dem Jäger für eine Trophäe, die vorschriftsgemäß erlegt worden ist und die Prämierungsgrenze erreicht hat, eine Urkunde und eine Medaille.
Medaille und CIC-Punkte
Gold Silber Bronze National Wert
Rotwild 210 - 190 – 209,9 170 – 189,9 260 -
Damwild 180 - 170 – 179,9 160 – 169,9 220 -
Mufflon 205 - 195 – 204,9 185 – 149,9 240 -
Wildschwein 120 - 115 – 119,9 110 – 114,9 150 -
Reh 130 - 115 – 129,9 105 – 114,9 210 -
Bei der Ausführung der Trophäe über die Landesgrenzen sind der Bewertungsschein wie auch die Rechnung der zuständigen Kontrollbehörde vorzulegen.
2. Ausführung einer Trophäe
In EU-Länder:
- Rechnung im Original
- Bewertungsschein
- Ausführungsgenehmigung
Außer EU:
- Rechnung im Original
- Zollerklärung
- Veterinärärztliches Attest
- Bewertungsschein
- Ausführungsgenehmigung