Jagdbedingungen in Ungarn
In Ungarn dürfen nur jene ausländische Staatsbürger jagen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über eine Jagdgenehmigung verfügen. Dazu braucht man:
- Jagdpachtvertrag oder Gastjäger-Einladungsschreiben
- EU-Feuerwaffenpass oder Einführungsgenehmigung für Jagdfeuerwaffe
- Feuerwaffenschein
- gültige Jagd-Haftpflicht- und Unfallversicherung
Die Jagdgenehmigung wird von der zuständigen Behörde gegen Entgelt für eine Dauer von mindestens 30 Tagen bis maximal einem Jahr ausgestellt. Dazu müssen der Jagdpachtvertrag sowie die gültige Jagd-Haftpflicht- und Unfallversicherung in schriftlicher Form nachgewiesen werden.