Jagd in Ungarn
die allgemeine Jagdregeln
Ein Schuss darf erst abgefeuert werden, wenn der Jäger zweifelsfrei jenes Wild erkannt hat, zu dessen Erlegung er über eine Genehmigung verfügt. Dabei muss er sich vergewissert haben, dass er mit dem abgefeuerten Schuss auf keinen Fall Körper oder Vermögensgegenstände weiterer Personen gefährden würde.
1. Jagdwaffen, Munition und Werkzeuge
Die Ausübung der Jagd ist lediglich mit genehmigten Jagdwaffen und Munition gestattet, die über die vorschriftlich festgelegten Energiewerte bzw. Größe und Typ verfügen!
Halbautomatische (selbstladende) und automatische Schrotgewehre dürfen nur mit drei Jagdpatronen geladen werden.
Rotwild min. 2500 Joule Büchse
Damwild min. 2500 Joule Büchse
Mufflon min. 2500 Joule Büchse
Wildschwein min. 2500 Joule Büchse oder Flinte (Flintenlaufgeschoss)
Reh min. 1000 Joule Büchse
Feldhase 3,0 - 3,5 mm Flinte
Fasan 3,0 - 3,5 mm Flinte
Wildente 3,0 - 3,5 mm Flinte
Wildgänse 3,5 - 4,0 mm Flinte
Ringel-/Turteltaube 2,1 - 2,5 mm Flinte
2. Verbotene Jagdwerkzeuge:
- Automatische und selbstladende (halbautomatische) Kugelfeuerwaffen,
- Schalldämpfer auf Jagdwaffen,
- Optische Werkzeuge, die zur nächtlichen Beobachtung des Wildes geeignet sind,
- Akustische Werkzeuge, die zur Täuschung des Wildes geeignet sind,
- Künstliche Geruchstoffe, die zur Täuschung des Wildes geeignet sind bzw. lebendige Köder,
- Pfeile mit vergifteten bzw. mit Sprengspitzen,
- Armbrüste.